Cookie Hinweis nach DSGVO-Vorschriften

Mit gdpr.consent holen Sie Einwilligungen nach Vorgabe der DSGVO ein und sichern sich auch für die Zukunft ab.

Zukunftsfähiges Consent-Tool

Einwilligungen nach DSGVO einholen und Besucher erfassen

Das von uns entwickelte Tool zur DSGVO-konformen Einholung von Einwilligungen für das Tracking von Website-Nutzern ist nach modernsten Standards und Richtlinien entwickelt. Es führt die von Ihnen genutzten Tracking-Tools auf und bietet den Nutzern Ihrer Website die individuelle Einstellung, welche durch das kürzliche Urteil des EuGH gefordert wird.

Darüber hinaus nutzen wir unseren Status als eRecht 24 Partneragentur und halten entsprechend der geltenden Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Impressum auf dem aktuellsten Stand. So bleiben Sie bei der Erfassung von Nutzerdaten zu jeder Zeit im gesetzlichen Rahmen und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Was ist ein Cookie?

Bei einem Cookie handelt es sich um eine Textinformation, die im Webbrowser auf dem Computer des jeweiligen Nutzers Ihrer Website gespeichert wird. Der dabei gespeicherte Cookie kann entweder vom Webserver, auf dem die Website betrieben wird, gesendet werden oder aber auch im Webbrowser über ein Script der geöffneten Website erzeugt werden. Wenn ein Nutzer nun erneut die jeweilige Website aufruft, sendet der Browser diesen Cookie wieder an den Webserver, sodass dieser sich an den Nutzer "erinnern" und passende Informationen aufrufen kann.

Welche Unterschiede gibt es bei Cookies?

Bei den existierenden Cookies gibt es grundlegende Unterschiede, die Sie als Betreiber einer Website beachten sollten – denn je nachdem, welcher Natur die gesetzten Cookies sind, müssen Sie unterschiedliche Regeln einhalten.

Session-Cookies und dauerhafte Cookies

Eine Möglichkeit zur Unterscheidung von Cookies ist die Dauer, mit der sie auf einem Computer bzw. im Browser gespeichert werden. Session-Cookies bspw. werden, wie der Name bereits verrät, nur über die Dauer eines Aufenthalts auf einer Website gespeichert und im Anschluss wieder gelöscht. Dauerhafte Cookies hingegen werden über einen längeren Zeitraum gespeichert und können von Websites bzw. -servern bei einem erneuten Besuch des Nutzers wieder interpretiert und zur Zustellung weiterer Informationen verwendet werden.

First Party- und Third Party-Cookies

Die Unterscheidung zwischen First Party- und Third Party-Cookies kann für Sie als Betreiber einer Website von sehr hoher Bedeutung sein. Zunächst: First Party-Cookies sind jene Cookies, die von Ihrer Website erzeugt und im Browser des Nutzers hinterlegt werden. Third Party-Cookies hingegen werden durch einen Dritten – also nicht von Ihrer Website – gespeichert. Diese Cookies werden häufig dann gesetzt, wenn beim Aufrufen Ihrer Website und dem Verbindungsaufbau zu Ihrem Webserver zusätzlich eine weitere Verbindung zu einem anderen Server hergestellt wird.

Beispiele für Third Party-Cookies:

  • Wenn Sie Webfonts über Google oder Adobe beziehen und diese nicht lokal auf Ihrem Webserver hinterlegt sind, wird eine Verbindung zu den jeweiligen Servern aufgebaut.
  • Wenn Sie Videos über Youtube direkt in Ihre Website einbetten wird eine Verbindung zum Server von Youtube bzw. Google hergestellt. Dabei werden Cookies gespeichert.

Art der gespeicherten Informationen

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies werden für das Ausführen bestimmter Funktionen einer Website nötig. So wird zum Beispiel ein Cookie gesetzt, wenn Sie beim Shopping in einem Webshop ein Produkt in den Warenkorb legen. Damit sich die Website auf der nächsten Seite noch daran erinnert und die Information nicht verloren geht, wird hier ein "notwendiger Cookie" gesetzt.

Leistungs- und Performance Cookies

Bei Leistungs- oder Performance Cookies handelt es sich um Textinformationen über das Verhalten der Nutzer auf einer Website und/oder ob bei der Verwendung der Website Funktionsfehler protokolliert werden. Ebenso werden Informationen zu Browser, Ladezeiten oder Verhalten gespeichert.

Funktionscookies

Das Setzen dieser Cookies ist nicht unbedingt notwendig, kann aber zu einer verbesserten Usability einer Website führen. So werden zum Beispiel Informationen zum Standort, Formulardaten oder ausgewählte Schriftarten gespeichert.

Marketing Cookies

Marketing Cookies haben die Eigenschaft, dass sie personenbezogene Informationen speichern, um dem Nutzer das bestmögliche, individuelle Angebot zur Verfügung zu stellen oder Ihn auch über die Nutzung der Website hinaus durch Werbeanzeigen oder ähnliches zu erreichen. Dazu zählen zum Beispiel auch Remarketing-Maßnahmen. So können angesehene Produkte oder Dienstleistungen über Display-Werbung oder generell Werbung an anderer Stelle angezeigt und der Nutzer so an das Produkt oder die Dienstleistung "erinnert" werden.

Was ist ein Cookie Hinweis?

Ein Cookie Hinweis liefert dem Nutzer einer Website Informationen darüber, dass Cookies beim Aufrufen der Website lokal auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden. Seit der Einführung der DSGVO in der EU ist ein solcher Cookie Hinweis für die Betreiber von Websites verpflichtend geworden.

Was muss ein Cookie Hinweis heute können?

Grundsätzlich ging es bisher immer darum, dem Nutzer Informationen über gesetzte Cookies zu liefern und ihm die Möglichkeit zu geben, sich gegen das Setzen von Cookies zu entscheiden. Das hat sich mit dem jüngsten Urteil des EuGH grundlegend geändert.

Seit diesem Urteil muss der Nutzer einer Website aktiv darauf hingewiesen werden, dass Tracking Tools verwendet und über diese Cookies gesetzt werden. Dabei gilt die OptIn-Regel für jeden Cookie, egal ob personenbezogene Daten erfasst werden oder nicht. Wo zum Beispiel bisher eine Möglichkeit für das Abmelden vom gewöhnlichen Website-Tracking über Google Analytics konform war, muss auch hier nun eine Einwilligung eingeholt werden.

Personenbezogene Daten

Ohne Einwilligung werden Daten wertlos

Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen, die einer natürlichen Person zuzuordnen sind oder Rückschlüsse auf die jeweilige Person zulassen. Diese Daten können besonders für Ihr Marketing relevant sein, um diese Personen im Retargeting mit weiteren Informationen zu einem angesehenen Produkt oder Dienstleistung zu bespielen oder aber auch, um die Ausstrahlung Ihrer Werbeanzeigen an einer sogenannten Lookalike bzw. Custom Audience auszurichten und Streuverluste zu reduzieren.

Einwilligung wird Bestandteil von Verträgen

Immer mehr Werbeplattformen agieren bereits heute im Rahmen des IAB Consent Frameworks. Das bedeutet für Sie als Werbetreibender, dass sie auf diesen Plattformen nur noch personenbezogene Werbung ausspielen können, wenn Sie mit den gesendeten Daten auch einen gültigen Consent-String übergeben. Ansonsten wird Ihr Werbemittel nicht ausgeliefert – Ad Performance und Werbeumsatz bleiben aus.

Alles in einem Tool - dauerhaft

gdpr.consent

Das gdpr.consent Tool wurde von uns speziell für den Betrieb von Website mit integriertem Tracking oder mit Verwendung von Drittanbieter-Funktionen entwickelt. Es fügt sich optisch in das Erscheinungsbild Ihrer Website ein und liefert Ihren Nutzern die nötigen Informationen zu den von Ihnen verwendeten Tools, wie bspw. Google Analytics, Google Ads oder auch CRM-Tools wie Hubspot oder Salesforce.

gdpr.consent wird von uns stetig weiterentwickelt, um Ihnen weiterführende Funktionen zur Verfügung zu stellen und den Umgang mit dem Tool zu erleichtern. Darüber hinaus beinhaltet das Tool über den Cookie Hinweis hinaus auch die inhaltliche Betreuung Ihrer Datenschutzerklärung. Als eRecht 24 Agenturpartner erhalten wir so tagesaktuelle Informationen zu Änderungen oder Anwendungsneuerungen der DSGVO und können somit über einen entsprechenden Generator die notwendigen Texte effizient entwickeln und in Ihre Website integrieren – auch mit Bezug auf Ihr Impressum.

Marketing

Individualisierung

Nutzen Sie die Möglichkeit, gdpr.consent an das optische Erscheinungsbild Ihres Unternehmens anzupassen. Richten Sie Texte entsprechend der inhaltlichen Ansprache Ihrer Zielgruppe aus.

Subdomain-ready

Nutzen Sie den im gdpr.consent Tool enthaltenen Cookie Hinweis auch auf Subdomains Ihres Unternehmens und passen Sie ihn individuell daran an.

Mehr nutzbare Daten

Durch das Einholen implizierter Einwilligungen können Sie die OptIn-Rate Ihrer Website-Nutzer deutlich verbessern.

 

Zukunftsweisend

Text-Bausteine

Nutzen Sie unsere Datenbank an Text-Bausteinen zur Vervollständigung Ihres gdpr.consent Tools mit Cookie Hinweis. Sparen Sie Kapazitäten bei der Beschreibung einzelner Tools!

Stetige Weiterentwicklung

gdpr.consent wird stetig weiterentwickelt und orientiert sich dabei an geltendem Recht und den damit verbundenen Urteilen, die durch das EuGH auch in Zukunft gesprochen werden.

Und? Gutes Bauchgefühl? Dann sollten wir uns kennenlernen.

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